Laut Untersuchungen wird in Unternehmen ohne feste Ablaufpläne ein alkoholkranker Mitarbeiter erst nach ca. fünf Jahren auf sein Verhalten angesprochen! (Quelle: DHS 2014) Eine Alkoholsucht wird durchschnittlich erst nach 20 Jahren behandelt. Dabei sind die Heilungschancen wesentlich besser, je früher das Problem erkannt wird (Quelle: Drogenbericht der Bundesregierung 2016).
Lassen Sie es nicht soweit kommen. Wir helfen Ihnen beim Aufbau festgesetzter innerbetrieblicher Strukturen, wie z.B. der Regelung von Alkoholkonsum im Betrieb oder dem Umgang mit alkoholbedingten Auffälligkeiten im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Die Vorteile dieser Strukturen: Sie geben allen Beteiligten Handlungssicherheit und bewirken, dass Probleme schneller angegangen werden und die Betroffenen frühzeitiger Hilfe bekommen.