Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der
neon – Prävention und Suchthilfe gGmbH, Kufsteiner Str. 76, 83024 Rosenheim

>>Download der allgemeinen Geschäftsbedingungen<<

§1. GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsge-schäfte der neon – Prävention und Suchthilfe gGmbH

– nachstehend Auftragnehmer genannt –

mit seinem Vertragspartner

– nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. AGB des Auftraggebers werden nur einbezogen, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zugestimmt hat.

§2. VERTRAGSGEGENSTAND
§2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
§2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange tragen beide Vertragsparteien selbst Sorge und stellen dem Gegenüber von eventuel-len Verpflichtungen frei.
§2.3 Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
§2.4 Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber hiermit zu, dass er über weitere Auftraggeber verfügt und für diese im Umfang von mindestens 10 % seines Umsatzes pro Jahr tätig ist.

§3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
§3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Angebote des Auftragnehmers können binnen zwei Wochen durch den Auftraggeber angenommen werden (Annahmefrist).
§3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung sind im Angebot beschrieben.

§4. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
§4.1 Die Vertragsdauer bestimmt sich nach dem Angebot.
§4.2 Der Vertrag endet mit dem im Angebot angegebenen Zeitpunkt. Wenn im Angebot kein Zeitpunkt angegeben wird, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen ordentlich gekündigt werden.
§4.3 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertrages nicht zugemutet werden kann, insbesondere, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung im Verzug ist und nach Mahnung nicht leistet.

§5. LEISTUNGSUMFANG, PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER
§5.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
§5.2 Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auf-trags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Insbesondere bei Ausfall durch Erkrankung und höhere Gewalt wird unmittelbar ein Ersatztermin durch den Auftragnehmer angeboten.
§5.4 Der Auftragnehmer führt die zu erbringende Leistung, sollte nichts anderes vereinbart sein, in den Räumlichkeiten des Auftraggebers aus. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung.
§5.5 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Ver-tragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
§5.6 Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen persönlich oder er kann sich zur Erfüllung des Auftrags auch anderer Personen bedienen, der Auftragge-ber kann im begründeten Einzelfall widersprechen. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistungen bleibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.
§5.7 Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, nicht beauftrage Tätigkeiten des Auftragsgebers ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Gegenüber den Angestellten des Auftragsgebers hat der Auftragnehmer keine Weisungsbefug-nis.
§5.8 Der Auftragnehmer hat die Durchführung und Ablauf seiner Leistung selbst zu organisieren. Er unterliegt keinen Weisungen des Auftraggebers und ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Auf besondere betriebliche Belange des Auftraggebers im Zusammenhang mit seinen Dienstleistungen ist jedoch Rück-sicht zu nehmen.
§5.9 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Leistungserbringung zu stornieren, wenn diese aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann, insbesondere wenn ein oder mehrere Referenten unverschuldet ausfallen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüg-lich informiert. Etwaig gezahlte Gebühren werden erstattet. Der Auftragnehmer übernimmt keine Kosten des Auftraggebers, die durch die Stornierung entste-hen (z.B. Stornogebühren für Fahrt und Übernachtung), soweit der Auftragneh-mer die Stornierung nicht zu vertreten hat.

§6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
§6.1 Dienstleistungen werden zu der im individuellen Vertrag aufgeführten Vereinbarung der Vergütung auf Tagesbasis abgerechnet und sind sofort nach erbrachter Leistung und Rechnungsstellung fällig und binnen 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht im Vertrag eine andere Fälligkeit oder Zahlungs-termin vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verzug des Auftrag-gebers Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
§ 6.2 Dienstleistungstage, die nach dem verbindlichen Bestelleingang bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Leistungstermin der Durchführung durch den Auftraggeber storniert der verschoben werden, werden zu 50 % des ange-botenen Satzes zum Zeitpunkt der geplanten Durchführung, die übrigen 50% zum Zeitpunkt der ersatzweisen Durchführung abgerechnet. Für Leistungen, die unter sechs Wochen vor dem vereinbarten Leistungstermin auf Grund von Storno ohne Terminverschiebungen durch den Auftraggeber nicht vollständig erbracht werden können, ist der Auftragnehmer berechtigt, 60% vereinbarten Vergütung abzurechnen.
§6.3 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
§6.4 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatz-steuersatz in Rechnung gestellt.
§6.5 Basis einer Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer ist das individuelle Angebot, das dem Auftraggeber zugesandt wurde.
§6.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Rügen oder Gegenan-sprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Auftragnehmer anerkannt wurden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§7. HAFTUNG
§7.1 Der Auftragnehmer haftet verschuldensunabhängig nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver-trauen darf (sog. Kardinalpflicht). Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall der Übernahme einer Garantie haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers je Schadensfall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.
§7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich insbesondere auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund.

§8. GERICHTSSTAND
§8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist Rosenheim, wenn nichts anderes vereinbart ist.
§8.2 Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragneh-mers.
§8.3 Die Parteien vereinbaren Rosenheim als Gerichtsstand für sämtliche Strei-tigkeiten zwischen den Parteien, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§9. NEBENABSPRACHEN & SALVATORISCHE KLAUSEL
§9.1 Nebenabsprachen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
§9.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

Stand 24.11.2021